Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1967, Page 245
WALLACH
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feln, dass hingst an sehr vielen Orten schon in die eigentliche Mundart
aufgenommen worden ist17 und dass es somit das einheimische gra(d)-
hest (zusammen mit den iibrigen Typen) in raschem Ablosungsprozess
gegen Westen und Norden zuriickgeworfen hat. Wie die zahlreichen
Einsprengsel von hingst in diesen Gebieten zeigen, ist die Stellung von
gra(d)hest auch hier schon gefåhrdet, und der auf der Karte so deutlich
zutage tretende West/Ost-Gegensatz diirfte deshalb nur von kurzer
Dauer sein.
3) »Wallach«
(Karte 34)
99. Bei der Synonymik fur »kastriertes Pferd, Wallach« ist vor allem
zweierlei zu beachten:
a) In Norwegen sehen wir hier das Eindringen eines modernen,
fremden Fachworts in die Mundarten in einem im Vergleich zu hingst
weniger weit fortgeschrittenen Stadium, das aber dennoch ein recht
charakteristisches geographisches Bild ergibt. Das alte Wort flir »Wal-
lach«, jalk, jelk m., das schon anorw. in dieser Bedeutung belegt ist1,
herrscht zwar noch im weitaus grossten Teil des Landes, nur wenig
beeintråchtigt durch einige Nebentypen, von denen nur gamp m. (vor
allem an einigen Orten Siidostnorwegens, bes. in Akersh.) vielleicht
urspriinglicher das kastrierte Pferd als das Pferd im allgem. bezeichnet
(vgl. § 94), wåhrend die iibrigen teils in der vorliegenden Bedeutung
deutlich sekundår (hest, øyk, auch gjelding, das gewohnlich allgemeiner
von kastrierten månnlichen Tieren oder dann speziell vom Ochsen
gebraucht wird2), teils biosse Gelegenheitsbildungen (gjeldhest, gjeld-
Øyk, gjeldgamp, nach gjeldukse usw.) sind. Ja, es ist anzunehmen, dass
jalk, jelk wenigstens bei der åltesten Generation heute noch fast iibcrall
bekannt ist. Aber das Kartenbild zeigt doch deutlich das Oberhand-
nehmen von vallak m., das iiber das Bm. aus dem Dån. und weiterhin
aus dem Dt. entlehnt ist3, in typischen Novationsgebieten: in Sudost-
17. Fur N-Tr. 7 wird mir dies ausdriicklich beståtigt durch Worterbuchredaktor G.
Pedersen, Oslo (in miindl. Mitteilung).
L S. Fritzner II 226.
2. Vgl. u. § 142.
3. Vgl. FT 1345.