Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1967, Page 479
GLIEDERUNG DES WESTNORD.
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Einteilung von 1593 (nach der Karte bei Holmsen S. 505) und den
mittelalterlichen Bistumsgrenzen (nach Munch 1849) angestellt. Dabei
zeigten sich gewisse Obereinstimmungen sowohl im Grossen (zwischen
sprachlichen Grossråumen und alter Iqgjying- oder Bistums-Einteilung)
als auch bei den kleineren Sprachråumen und einigen wichtigeren Wort-
grenzbiindeln, wobei Ubereinstimmungen mit fylki-, Iqgping- und len-
Einteilung bedeutend stårker hervortreten als solche mit féhirzla- und
Bistumseinteilung (Einzelheiten s. im folgenden). Mit diesem Befund
stimmt Chapmans Feststellung (S. 50 ff.) iiberein, dass zahlreiche laut-
liche und morphologische Grenzen zwischen Hall.-Valdres und dem
iibrigen Ostnorwegen, entgegen den naturlichen Gegebenheiten, der
alten Ostgrenze des Gulaftings folgen10. Auch Modéer, Ordstudier
(S. 39) gibt zu, dass Wortgrenzen und politische oder ’Landschafts’-
Grenzen auf gewissen Strecken ubereinstimmen konnen, betont jedoch,
dass er kein Wort gefunden håbe, dessen Verbreitung sich mit einem
fylke (im modernen Sinn* 11) oder einem ’LandesteiF decke. Als besonders
auffållige Beispiele aus dem vorliegenden Material konnen hier die
sprachlich-wortgeographische Zugehorigkeit des siidwestl. Helg. zum
Trøndelag, die sich weder aus der heutigen administrativen Einteilung
noch aus den geographischen Gegebenheiten, dagegen wenigstens teil-
weise aus der alten politischen Zugehorigkeit erklåren låsst12, und die
besondern Obereinstimmungen zwischen dem geographisch zu Østerd.
gehorigen Folldal (= Hedm. 15) und Gbd., die ihren Grund in der
bis 1864 bestehenden Zugehorigkeit des oberen Teils dieser Talschaft
zu Dovre hd. (= Oppl. 20) haben miissen13, erwåhnt werden. Es muss
jedoch betont werden, dass vor allem die erwåhnten Obereinstimmungen
zwischen sprachlichen Grossråumen und politisch-administrativen und
kirchlichen Einheiten nur in groben Ziigen richtig sind (zB. stimmt der
westnorw. Sprachraum im einzelnen weder mit dem Gebiet des alten
noch des j ungeren Gulajnngs noch mit dem Gebiet des Bistums Bergen
10. Dass dies allerdings in Einzelheiten nicht richtig ist, zeigt Sørlie, Hedalsm. S. 14
ff., wo dargelegt wird, dass Hedal (= Oppl. 6) zwar administrativ stets zu Valdres
und damit zu Gulajting und Bistum Stavanger gehorte, sprachlich aber scharf
davon getrennt ist. Vgl. auch § 244.
11. Fylke wurde 1919 als Bezeichnung der norwegischen Provinzen anstelle von amt
wiedereingefuhrt.
12. Wenigstens der siidwestliche Teil von Bindal hd. gehorte friiher zu N-Tr.; vgl.
H. Christiansen, MM 1954: 39.
13. Vgl. Kolsrud, Nynorsken S. 89.