Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1967, Page 552
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ZUSAMMENFASSUNG
gelangt sind, wåhrend sie Island nicht mehr erreichten: so grisur als
Gattungsname, gumpur, kålva, kriatur, rdmjolk, springa, auch (?) halaf aks
(vgl. auch eftirburdur, hali als allgemeines Wort fur »Schwanz« sowie die
Ausgleichsform kugv). Wåhrend wir furs Isl. in keinem einzigen Fail24
nachwikingerzeitliche Wortstrahlung von Norwegen aus sicher er-
schliessen konnten, zeigen diese Beispiele, wie die Får o er, die wirt-
schaftlich und verkehrsgeographisch långer mit dem Mutterland ver-
bunden blieben, in stårkerem Masse von spåteren Sprachstromungen
erfasst wurden als das entferntere Island (vgl. hiezu § 270).
Infolge der verschiedenen Art, Altes zu bewahren und Neues durch-
zufuhren, sind zwischen dem Isl. und dem Får. (bei 27 Begriffen!)
Gegensåtze entstanden, die es als angebracht erscheinen lassen, die
beiden Sprachgebiete auch wortgeographisch als zwei Hauptmundarten
oder -mundartgruppen innerhalb des Westnord. oder Westskand.
einander gegeniiberzustellen. Da ungefåhr ebenso viele Begriffe mehr
oder weniger vollståndige Gegensåtze zwischen den Tochtersprachen
und den norw. Mundarten ergeben haben und sich als wichtigste inner-
norwegische Gliederung die Scheidung in West und Ost herausstellte
(auch hier finden wir Gegensåtze bei etwas iiber 20 Begriffen!23), ge-
langen wir somit von unserm Material aus zu einer Vierteilung des im
herkommlichen Sinne ’westnord.’ Sprachgebietes, die im wesentlichen
den Yerhåltnissen im Lautlichen und Morphologischen entspricht:
zu einer Grossgliederung in Isl., Får., West-Nordnorw. und Ostnorw.-
Trondisch.
268. Bei dieser groben Einteilung diirfen wir jedoch nicht ubersehen,
dass vor allem das Isl. in wortgeographischer Hinsicht in nicht ganz
unbetråchtlichem Ausmass auch durch seine Beziehungen zu andern
Teilen Norwegens als dem Westen geprågt wird. Wir kommen damit
auf die Frage der Sprachmischung im Isl. und Får. zu sprechen. Wie
aus der Statistik in § 265 hervorgeht, zeigt das Isl. 31 (47), das Får. 10 (23)
Sonderbeziehungen zu andern Gebieten als West-, Siidwest- oder
Nordwestnorwegen. Von diesen mussen wir freilich hier einige
ausscheiden, welche auf sekundåren Entwicklungen im norwegischen
Westen, also auf gemeinsamer Reliktlage (so bekri/bekre, bekar-, blæsma/
24. Ausser in gewissem Sinne bei pissa (§71 e); vgl. im Ubrigen noch gradhestur § 98;
purka § 238 und rofa § 83.
25. Hine genaue Zahl lasst sich infolge der zahlreichen Grenzfålle nicht angeben.