Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Blaðsíða 42
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bringend. Diese, Skjalfar rod, ist es, die Asas Anstiftung ins Gedåchtnis
ruft, die sich des Knechts zur Ausfiihrung bedient. Die ganze Gruppe
zusammen ist die Welt der heroischen Fabel, nicht der Volkssage, sondern
der Heldensage, wie sie sonst im Lied lebt52. Beide Gruppen bilden einen
vorstaatlichen, unpolitischen Bereich, der so der Gruppe der politisch er-
scheinenden Uberseekonige gegeniibersteht. In der Abfolge des Ynglinga-
tals reihen sich diese Gruppen nun wie folgt aneinander: von der mythi-
schen, volkssagenmåBigen Welt der drei ersten Glieder geht es fiber die
Sippenfehde bei Visburs Verbrennung zu den politisch-historischen Bege-
benheiten um Domaldis Tod, die sich, wenn man die „geschehnislosen11
Domar und Dyggvi als neutral auf sich beruhen låBt, zu Dag fortsetzen.
Dann erfolgt ein Abbruch, indem mit Agni nochmal eine Reihe des Sip-
pengeschehens einsetzt, bis Jorund wieder den Atem von Seefahrt, Heer-
konigen und Volkern mit sich bringt. GewiB erlischt dieser bereits wieder
bei Aun, wo von Vertilgung des Geschlechtes die Rede ist, aber immerhin
steht das gewichtige Wort austrkonungr dabei, und noch deutlicher weist
Tunna r'iki bei Egil auf Kampf um Konigtum und Macht hin (vgl. unten
S. 58 f. u. 100 f.). Die Reihe groBen Geschehens setzt sich mit Ottar, Adils,
Eystein, Yngvar und Onund ohne Unterbrechung fort, bis sie mit Ingjald
in die „binnenlåndische" Gruppe abbiegt, die mit Ausnahme von Gudrod
genau so neutral erscheint wie Domar und Dyggvi.
Mag nun der zweimalige Auf stieg zur Volkerwelt aus vorstaatlichen
Begebenheiten mit Domaldi und Jorund und der Wechsel zur schwedisch-
norwegischen Reihe ohne solehen weiten Hintergrund dem Skalden Thjo-
dolf bewuBt gewesen sein oder nicht, oder mag er nur ein Ergebnis jener
Themenbegrenzung sein: vorhanden ist er und ergibt ein ganz be-
stimmtes Bild geschichtlichen Wandels jener Friihzeit, ein Bild, das
Snorri jedenfalls aufgreifen und in seiner Ynglingasaga vertiefen und aus-
gestalten wird.
Åhnlich auch Heusler in Hoops Reallex. 4, S. 574.