Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Blaðsíða 147
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Dagegen bringt Th. bedeutend mehr konkrete Angaben als HN, was die
Jarle anbelangt (Nr. 21): Gelobnis und Taufe Erichs (S.24), die Teilung
Norwegens unter die drei Fursten, die politischen EheschlieBungen, Erichs
Verhåltnis zum Bruder und sein weiteres Schicksal89. Es konnen hier Kiir-
zungen der HN vorliegen. DaB sie an einer anderen Vorlage als der des
Th. geschehen sind, muB man daraus schlieBen, daB Th.s Uberlieferung
von Erichs Taufe der HN unbekannt war; sonst wiirde sie nicht die
Auffassung volliger Christentumsfeindschaft der Jarle vertreten haben.
Wir sehen wieder die beiden Strånge.
Der Einsatz der Saga Olafs des Heiligen (Nr. 22) weist weitgehende
Verschiedenheit der Auffassung auf, gerade in der beiden Historikern
gemeinsamen Zeit in England, und auch die Berichte iiber die Riickkehr
(Nr. 23) haben bei aller Åhnlichkeit (s. o. S. 140) einen Unterschied in
der Angabe von Olafs Begleitung: Th. nennt Olafs weltliches Gefolge
(S. 26), HN sein geistliches (S. 124), das jedenfalls bei Th. nicht be-
gegnet (wenn auch das weltliche in der HN noch gefolgt sein konnte). —
Die Heirat Olafs (Nr. 24) zeigt wieder Th. als den kurzeren der beiden,
bei sachlicher Ubereinstimmung (Namen und Zeit natiirlich abgesehen).
Den Bruch des Verlobnisses begrundet Th. mit ira patris, die HN mit
der anderen Ehe fratre cogente. Nun kennt auch Th. diese Ehe mit
Jaroslav und bezieht sich ausdriicklich auf das aufgeloste Verlobnis mit
Olaf zuriick (S. 30). Ihre Erwåhnung kann damit dem ira patris in der
Vorlage gefolgt und von Th. ausgelassen sein. Anderseits setzt cogente
fratre der HN voraus, daB dieser die Ehe mit Jaroslav lieber gesehen hat,
und laBt seinerseits die Moglichkeit offen, daB ein ira fratris (d. i. patris)
vorausgegangen wåre. Jedenfalls, die Vorstufe fur die beiden Denkmaler
muB in den Sachangaben (und weitgehend in der wortlichen Formulie-
rung) ganz oder nahezu identisch gewesen sein90.
der bezeichnende Gedanke des Th.: non tam <victus est exercitus . .. quam consump-
tus begegnet dagegen nicht bei Hallar-Stein, dafiir aber nochmals in der Schlacht
bei Stiklestad: non tam mcti quam fessi et vulneribus afflicti (S. 42). So bleibt
nichts ubrig, was zum Beweis dienen konnte. Vgl. auch u. S. 194.
88 Zur Parallelitat bei Erichs Tod zwischen Th. und Konungatal s. Johnsen
S. 26 f. und o. S. 144, Anm. 86, wobei aber die Zeitverhaltnisse eine direkte Ver-
bindung denn doch problematisch machen. Verlorene Verse als Quelle furs
Konungatal anzunehmen, erubrigt sich, da es sich ja selbst auf Samund beruft.
80 Durch diese genaue Ubereinstimmung mit Th. wird Bugges SchluBfolgerung
Aarbb. 1873, S. 29, widerlegt, daB der Verfasser der HN die Erzahlung von Olafs
Ehe in der verwirrten Form mitgeteilt haben musse, in der sie vor seiner Erin-
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