Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Blaðsíða 163
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noch dem anderen Denkmal ganz entspricht. Es stellt eine dritte, ge-
nauere Version dar, aus der unter Umstånden Th. abgeleitet werden
konnte122, aber nicht die HN (in der Hakon zu aktiv dafiir erscheint).
Dasselbe låfit sich beim Aussehen Hakons feststellen; Th.s aspectu
pulcher, viribus corporis robustus (S. 9) findet sich wieder in Agr.s:
manna vænstr, mikill ok listoligr ok sva sterkr (5, 8) ; animi virtute
praestans kann wiederklingen in: Hann var—menn (5, 9). Aber zugleich
bietet Agr. wieder mehr: at engvir—vær i (5, 8). Diese bestimmten An-
gaben hat Agr. nicht aus dem Text des Th. herausgelesen; sie gehen auf
bewahrte Uberlieferung zuriick, und eher konnte Th. auch hier abstrahie-
render Auszug sein123. — Von der Regierungsweise berichtet
Agr. die guten Jahre (denen nur das Christentum fehit: 5, 12), Gesetz-
gebung und die 15 Jahre mep vinsæld ok mep frifn (5, 20—21). Dem ent-
spricht bei Th.: Hic regnavit in pace annis decem et novem (S. 9),
wobei die verschiedenen Jahresangaben eine unmittelbare Abhiingigkeit
ausschlieBen124. Wenn sodann Agr. 9 Kampfjahre125 (6, 1) und Th. 5
(S. 10) rechnen, und beide insgesamt 25 Regierungsjahre fur Hakon
(einschlieBlich des Jahres mit Erich) ergeben, so spricht auch dies fiir
weder in Fgsk. noch bei Snorri; Agr. muB ihn aus dritter Quelle haben, die natiir-
lich noch mehr enthielt, so daB Agr. fiir den fraglichen Satz nicht auf Th. ange-
wiesen war. Es ist weder hier noch bei den Regierungsjahren „offenkundig", daB
Agr. den Angaben Th.s gefolgt sei (ASalbjarnarson S. 52).
122 Åhnlich auch F. Jonsson, Aarbb. 1928, S. 269 f., der sich fiir gemeinsame
Grundlage (die Th. verkiirzt) ausspricht; doch es ist keineswegs selbstverstandlich,
daB diese schriftlich gewesen sein miiBte. — Ich kann nicht mit Nordal (S. 42)
einen Gegensatz zwischen Agr. und Th. finden, indem Th. Hakon sofort nach
seiner Ankunft Konig werden lasse und Agr. erst nach einem Winter: in Th.s
Wortlaut: quem Norwagienses revocaverunt ... et constituerunt sibi regem ist nicht
gesagt, daB die Erhebung sofort nach Ankunft erfolgt sei, sondern nur die beiden
Tatsachen der Riickberufung und Wahl.
122 So auch F. Jonsson, Aarbb. 1928, S. 270.
“* Damit ist Indrebos Irrtum (Edda 17, S. 47) berichtigt: Agr. håbe die 15
Jahre unpassenderweise aus Th. entlehnt (der jedoch 19 hat!). DaB die 15 Frie-
densjahre kein Widerspruch zu Hakons Danenkrieg sind, hat bereits F. Jånsson
berichtigt: sie meinen Frieden im Lande selbst (Agr. z. St.; Aarbb. 1928, S. 315).
125 So verstehe ich Agr.s Angabe mit F. Jonsson, Ausg. S. XV und Indrebo,
Agrip (Norrøne Bokverk 32) S. 115 entgegen J. Schreiner, Saga og oldfunn S. 5.
Agr. sagt keineswegs „ausdriicklich, daB 9 Jahre zwischen den letzten 2 Kampfen
gewesen seien“. Ich kann demnach nur 27 Jahre (statt Schreiners 28) zwischen
Haraids und Hakons Tod errechnen.
1 I BIBLIOTHECA ARNAMAGNÆANA, VIII