Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Blaðsíða 206
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gar derjenige der HN (S. 124). — Die Ankunft des jungen Hakon
wird von beiden Denkmalern verschieden berichtet: Agr. erzahlt ganz
von Hakons Seite aus (23,3), Th. dagegen von der Olafs (S. 26 f.).
Nur die Sache und die beiden Schiffe stimmen iiberein. Hakons Gefangen-
nahme selbst ist (gegeniiber der breiten Vorgeschichte) so knapp und
unverståndlich214, daB man fiber das Verhaltnis zu Th. nichts aussagen
kann (23, 4—5). Aber trotzdem hat Agr. ein Plus: daB auch Hakons Ge-
folge das Leben behålt, sowie daB Hakon ganz Norwegen (landit Noreg)
abschwort (und nicht nur totam illam partern Norwagiae, quam ipse
tenuerat) und zwar ausdriicklich auf Lebenszeit. Dazu kommt, daB
bereits hier die abschlieBende Regentenzeit auch fur Svein Hakonssohn
angegeben wird, als ob nun tatsåchlich die Zeit der Jarle voriiber sei
(23, 6), und hiezu paBt der Ausdruck: en of vårit eftir sotti Sveinn iarl
mep herskildi i land hans (24,2) — wie ein Angriff von auBen215.
Meint also das Agr., daB Olaf schon seit Saudungssund Alleinherrscher
im Lande ist? Es folgt ja auch sofort an die Vertreibung Jarl Hakons
anschlieBend die Ubersicht fiber Olafs Regierung (24, 1), und erst dann
der Aufenthalt im Oberland und Nesjar, umgekehrt als bei Th. (S. 27—
29)216. Bedenkt man noch die abweichende Einsetzung Hakons auf den
Sudreyjar (Hebriden; 23, 7)217, und die verschiedenen Regierungsjahre
der Jarle (s. o. S. 196), dann hat man eine Darstellung, die nur im
Skelett der Ereignisse zu Th. stimmt. Das spricht gerade nicht fiir dessen
Benutzung218.
214 Nordal nimmt S. 46 mit guten Grunden Verkiirzung der Hs. gegeniiber dem
Original des Agr. an. Seine Rekonstruktion deutet auf eine Variante Agr.s (und
der davon abhångigen Leg. Saga) gegeniiber Th. und spricht damit eigentlich
gegen seine Ansicht einer Abhangigkeit Agr.s von Th. Eine solche Verkiirzung
nennt F. Jonsson, Aarbb. 1928, S. 291, Anm. 3, „mehr als zweifelhaft", obwohl er
selbst andernorts Verkiirzungen der Hs. gegeniiber dem Original annimmt.
215 Vgl. F. Jonssons Anm. z. St.
246 Ob das so unlogisch ist (wenn auch unhistorisch), wie F. Jonsson, Aarbb.
1928, S. 292, meint, ist doch die Frage.
212 G. Storms Annahme, Aarbb. 1871, S. 419, dies konne aus der verlorenen
Fortsetzung der HN stammen, ist reine Vermutung. Vorsichtiger (und wohl rich-
tiger) spricht G. Indrebo, Edda 17, S. 55, von norwegischer Version.
218 F. Jonsson schliefit sich, leider ohne nahere Begriindung, Aarbb. 1928, S. 291,
Storms Auffassung in Otte Brudstykker, Fortale S. 24, an, die ålteste Olafssaga sei
gemeinsame Quelle, und erklårt Nordals Widerlegung (S. 12 f.) ebenfalls ohne
Begriindung als nicht bindend.