Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Blaðsíða 198
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Olåfr æztu scelu itrbols med gram solar stimmt201. Auch das spricht fur
gegenseitige Unabhångigkeit202.
Von der J arlsherrschaft hat Agr. (21, 1) zunåchst den Be-
ginn mit HN (S. 119) gegen Th. (S. 24) gemein, indem beide Svein allein
uber Norwegen verfugen und es ihn an die Hakonssohne verleihen lassen ;
Agr.s Begriindung (Vordersatz) fehit dabei in HN, ebenso die Alleinherr-
schaft Erichs nach Sveins Tod, ein Zeugnis gegen direkte Benutzung. Diese
letzte Angabe weist auch Th. nicht auf, so daB Agr. selbståndig neben
beiden steht. Erichs Aufgabe seiner Herrschaft in Norwegen und seine
Reise nach England haben dagegen Agr. und Th. zusammen, aber Agr.
ohne Begriindung (s. Th. S. 24 ff. gegen Agr. 21,2); man hort eher
den Grund heraus, daB Knut Erich gerufen håbe: ok rézk i lift mep
Knuti mågi sinom, wobei der Ausdruck mågi des Wissen Agr.s von einer
Verschwagerung Erichs mit Svein (die Th. nennt) verråt. Aber die
Heeresleistung fur Knut kann Agr. wiederum nicht aus Th. haben, wo
sie fehit, so daB man nur von teilweise gemeinsamem Wissen sprechen
kann. Dann kommen die Regierungsjahre: Th. nennt 15 und 2, also 17
zusammen (S. 25), Agr. dagegen 12 fur Erich (21,2) und 14 fur alle
drei Jarle (23,6), also 12 und 2. Das spricht fur getrennte Quellen.
Diese 14 Jahre hat auch HN, aber ohne Teilung, so daB diese auf Agr.s
eigenes Wissen geht (S. 119). Fur das Verhaltnis der Jarle zum Chri-
stentum sind HN und Th. ja vollig verschiedener Auffassung (s. o. S.
145); mit dem Satz von 22, 1: En svå mikla kostan ok stund—at drekkja
kristninni ist Agr. gleicher Meinung mit HN, aber ohne wortliche Uber-
einstimmung203. — Fur Erich Jarls Tod durch Verblutung tritt neben
Th. und Agr. auch Noregs konungatal (Str. 27). Sein Wortlaut ist
sehr eng mit Agr.s verwandt, das nur etwas prosaischer ist; vgl.: på vas
201 Ohne doch so verwandt zu sein, daB man sagen diirfte, Th. håbe seine Worte
aus der Rekstefja abgeleitet; die pax perpetua bei Christus ist eine viel zu gangige
kirchliche Formel, um des Skalden zu bediirfen (der auBerdem gar nicht vom
Frieden spricht). Es ist nur gleicher Gedanken- und Uberlieferungskreis.
202 So kann ich mich ASalbjarnarsons summarischem Urteil (S. 15), daB Agr.
in der Vorgeschichte und dem Kampf ein Auszug aus einem HN „åhnlichen Text“
sei, nur dahingehend anschlieBen, daB dieser „åhnliche Text“ eine von HN un-
abhangige Variante ist und nicht fiir gemeinsame Vorlage zeugen kann.
203 So einfach, wie G. Storm, Aarbb. 1871, S. 416, meint: daB das, was Agr.
mehr als HN håbe, aus Th. stamme, liegen die Verhaltnisse jedenfalls nicht. Auch
F. Jonssons Besprechung (Aarbb. 1928, S. 290) ist ungeniigend.