Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Blaðsíða 129
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weger (oder zu mindest nicht Islander) sein miissen61. Doch nun ent-
schuldigt Theodr. seine Gewahrsleute: daB solches (hoc) bei Olaf
geschehen sei, d. h. ein soleher Irrtum, das sei in jenem Land nicht weiter
zu verwundern, wo es noch niemals einen Geschichtsschreiber des Alter-
tums gegeben håbe; bestiinden doch sogar iiber die Taufe Konstantins des
Grofien Divergenzen. In illa terra kann aus dem Zusammenhang heraus
nur Island meinen (und nicht Norwegen, das geradezu ausgeschlossen
wird); illa terra entspricht dabei dem illi in quam illi dicant, das ein-
deutig auf die Islander gemiinzt ist62. Theodr.s Angaben iiber das Fehlen
schriftlicher Darstellung beziehen sich also nur auf Island, jedoch be-
stimmt und eindeutig63. Daraus geht hervor, daB Theodricus keine Kennt-
nis von islåndischen Schriftquellen besessen hat, soweit sie tatsachlich
existiert haben64, daB der Catalogus jedenfalls nicht islåndischer Her-
kunft gewesen ist65, und daB die quidam, die Olaf den Heiligen im Kin-
desalter getauft sein lassen, Theodr. dies mundlich berichtet haben66.
Weiter ist festzustellen, daB Theodr. nur da schriftliche Quellen nam-
haft macht, wo er sich in Gegensatz zu islåndischer Uberlieferung stellt
und sie als Beleg fur seine Angaben braucht: bei Olafs Taufe und Knuts
Regierungsjahre, oder wo er islåndische Berichte als mit der kirchlichen
autorisierten Darstellung zusammenfallend iiberspringt: bei Olafs Trans-
latio. Daraus muB man folgern, daB ein Schweigen Theodricus’ iiber
schriftliche Quellen nicht als ein Beweis fiir das Fehlen soleher aufgefaBt
werden darf; das Vorhandensein von Denkmalem in Norwegen vor und
neben Theodricus wird dadurch grundsåtzlich moglich, ohne daB an
Theodr.s Worten geriittelt oder gedeutelt zu werden braucht67.
61 K. Maurer denkt, was mit Obigem vereinbar ist, an festlandische kirchliche
Uberlieferung, wenn nicht norwegische, sodann danische oder deutsche: Ausdr.
(Anm. 18) S. 557.
62 Illi als Islander auch Storm, Monum. z. St., und Nordal S. 27.
63 So sind MeiBners SchluBfolgerungen auch aus diesen beiden Stellen: „daB
m Norwegen niemand iiber diese Dinge geschrieben habe“ (S. 32 f.) abzulehnen,
ebenso diejenigen Johnsens S. 15 u. 17 f.
04 So auch J. de Vries, Lit.-Gesch. 2, S. 169.
65 Vgl. o. S. 124, Anm. 45.
60 Dies gegen F. Jonsson, Aarbb. 1928, S. 266, ubereinstimmend mit A5al-
bjarnarson S. 51, der aus anderen Uberlegungen zur Annahme der Miindlichkeit
kommt.
67 DaB an Theodr.s (zu mindest subjectiver) Wahrhaftigkeit nicht gezweifelt
werden durfe, darin haben alle recht, die dies betonen: R. MeiBner S. 33 ff.;