Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Side 188
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Unabhångigkeit beider Denkmaler auch in den unmittelbaren Vor-
lagen181!
Bei den Priestern Olafs (19,8) besteht nun nahezu wortliche
Gleichheit mit Th. (S. 15)182. Sie bedeutet mit der Bemerkung iiber
Sigurds Ordination zur Heidenmission, der Zufiigung Thormods und
der Diakone eine Erweiterung gegeniiber HN, die, wie oben (S. 142 f.)
festgestellt, auf selbstandiger Uberlieferung gegeniiber HN beruht. Der
Satz Agr.s: er til pess var vigpr at bopa lypom gops nafn ist identisch
mit: qui ad hoc ipsum ordinatus fuerat, ut gentibus praedicaret verbum
Dei1S3; wenn im Agr. Flandrensis bei Thangbrand fehit, so kann dies
eine Auslassung sein. Der Ausdruck nekkvera lærpa menn ist neutral,
denn er entspricht sowohl Th.: nonnullos alios (sc. presbyteros) wie HN:
alios piures dei ministros (S. 115). Aber nun hat Agr. entgegen Th.
die norronen Namen Pangbrandr und Pormopr; der erste konnte Agr. aus
HN oder deren Vorlage bekannt sein, aber bei Pormopr ist auch dies aus-
geschlossen. Das bedeutet, daB Agrip ein selbståndiges Wissen besitzt,
daB Thermo identisch mit Thormod ist. Damit kommt die ganze Not-
wendigkeit ins Wanken, daB Agr. die Priesterreihe aus Th. entnommen
181 Hier liegt also kein MiBverståndnis der HN vor, die flokkom ihrer Quelle
als „Viehherde" aufgefaBt und danach die Geschichte umgedichtet håbe, wie S.
Bugge, Aarbb. 1873, S. 8, folgert. Auch mit einer Fehllesung von armenta statt
armatos (G. Storm, Aarbb. 1873, S. 374) braucht man die HN nicht zu belasten,
um einen guten Sinn zu erhalten. Ebensowenig ist umgekehrt flokkar eine „freie
Ubersetzung von inimiciwie ASalbjarnarson S. 15 meint, der den Unterschied
zwischen den beiden Erzåhlungen ebenfalls nicht gesehen hat. F. Jonssons Einfall
(den auch ASalbjarnarson S. 14 mit treffenden Grunden ablehnt), daB armenta
auf einer Fehllesung des Verfassers der HN von navta statt mavta beruhe (zuletzt
Aarbb. 1928, S. 289) ist damit ganz hinfallig. Solche geradezu leichtfertige Fliich-
tigkeiten darf man m. E. nur einem Abschreiber bei ganz zwingenden Grunden
zur Last legen, aber nicht einem Verfasser. Jonssons Annahme beruht auf der
grundsåtzlich bedenklichen Voraussetzung, daB jene Verfasser die Kenntnis ihres
Stoffes einzig und allein aus ihren schriftlichen Vorlagen geholt und darum solehen,
sonstige Unkenntnis verratenden Irrtiimern hatten verfallen konnen. Dasselbe gilt
von der anschlieBend von Jonsson besprochenen „Fehllesung" von S vold als Sioland.
Die Verfasser jener Ubersichtswerke haben im Gegenteil durchaus mehr gewuBt,
als sie niederschrieben.
182 S. ASalbjarnarson S. 6. F. Jonsson, Aarbb. 1928, S. 288, geht iiber diese
Stelle kurz hinweg.
183 Dabei sei lypom zweifellos Ubersetzung von gentibus: Nordal S. 26.