Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Page 304
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den Mårtyrertod ihres Heiligen in der Reue der Thronder und der
Riickberufung des Sohnes den inneren Feind iiberwunden und hat es nur
noch mit dem åuBeren zu tun, den sie — im Wunder des hl. Olaf in
der Wendenschlacht — ebenfalls zuriickzuschlagen weiB. So vermittelt
dieser breit angelegte Gegensatz des siegenden Christentums zu dem
unterliegenden Heidentum das Bild einer Zeitenwende, die die Olafszeit
von ihrem Beginn bis zu Magnus dem Guten umspannt, kompositionell
sich also iibcr die beiden Olafssagas ( einschlieBlich Magnus) erstreckt.
Wahrend nun der Gegensatz zwischen dem aus dem Osten stammen-
den Reichskonig Olaf Tryggvissohn und den Erben Erichs verklingt,
bildet der ererbte Kampf zwischen Reichskonig und Drontheimer Jarlen
das andere beherrschende Thema der ganzen Olafszeit. Th. schildert, wie
auch HN, kurz die Regierungszeit der Jarle nach dem Fali des Trygg-
vissohns, und das erste Stiick von Olafs des Heiligen Lebenslauf, sein
Beginn, ist bei Th. vollig erfiillt vom Kampf gegen die Jarle. Dieses
Motiv tritt wieder in Knuts Erwågungen auf: simulque considerans filium
sororis suae Hacon tune secum morantem a patria expulsum (S. 30) und
bildet so eine wesentliche Triebfeder zu dessen Angriff. Nach Olafs
Flucht wird die Jarlsherrschaft wieder errichtet, und erst mit dem Tod
dieses Hakons endet der Handlungsstrang (S. 31). So ist hier eine Linie
iiber Generationen hinaus gezogen. Eine weitere wird von Th. hiemit
ver bunden: die danische. Fur Th. beginnt die dånische Oberherrschaft
bereits mit Hakon Jarls spater (S. 13) gebrochenem Tributvertrag (S. 11)
und erneuert sich nach der Svolderschlacht in Teilung mit Jarl Erich und
dem schwedischen Olaf (S. 24). Auf dieses sein und des Neffen Drittel
fuBt Knut seinen Anspruch: animadvertens quod pater ejus Sueino ha-
buerit tertiam partem Norwagiae (S. 29 f.), der sich in einer dritten dani-
schen Herrschaft unter dem Jarl Hakon und Svein Alfivasohn verwirk-
licht (S. 31 und 34). Dessen Gewaltherrschaft ruft den Angriff des
Konigs Magnus Olafssohn auf Hardeknut: memor Magnus rex inju-
riarum, quas exercuerant Dani in reges Norwagiae (S. 46), den Erb-
vertrag und schlieBlich das danische Konigtum des Magnus hervor. Sein
Tod beschlieBt diese Epoche, der nur noch, in kursorischer Erzåhlung,
die vergeblichen Eroberungsversuche Haraids des Harten folgen (S. 56).
Damit erlischt dieser Strang; er erfiillt also den gesamten Zeitraum von
Olaf Tryggvissohn bis zu Harald dem Harten.
Das Reich, um welches solchermaBen die Jarle, der Dånenkonig und