Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Page 332
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de stirpe regia (iiber Tryggvi, Th. S. n) stillschweigend meinen: das
Reich ist Erbe der koniglichen Sippe. Dies Erbe verwirklicht sich durch
seine Erringung und Festigung mitteis des Schwertes oder durch Initiative
und Entscheidung der Thinggemeinde, oder schlieBlich durch Verein-
barung innerhalb der Berechtigten; das ist die Teilung des Reiches zwi-
schen Magnus dem Guten und Harald dem Harten. So druckt es das
Agr. aus: sern bæpi leiddi hann til ætterni ok sva gop giof gops konungs,
woran sich der Beweis anfiigt: der Stammbaum Haraids (39,7). Dies
Erbreich betont hier auch Th.: regnum .. . quod sibi fure hereditario
debebatur (S. 50). — Es ist beachtenswert, wie auf diese Weise gerade
bei jenen drei Konigen: den beiden Olafen und Harald, das Geburts-
recht am Reich von den Verf assern so ausdriicklich betont wird; man
legt offensichtlich Gewicht darauf, es zu tun. Hiemit steht in Parallele
die Auffassung iiber das Recht der Jarle: sie sind die Lehensleute des
Dånenkonigs, der, selbst koniglichen Blutes, Norwegen mit dem Recht
des Schwertes gewinnt. Das ist die Linie des Th., der sie auch klar
formuliert (o. S. 302 f.), und die schlieBlich in dem Staatsvertrag einer
Union zwischen Danemark und Norwegen auslåuft. Fur die HN beginnt
dieses Verhåltnis erst mit Olafs Tod; ihr ist Hakon dafiir ein Usur-
pator (S. 111), der alles, was stirpe regia ist, zu vernichten strebt. Das
Agr. steht unklar zwischen beiden Auffassungen.
Bei dem entscheidenden Verhåltnis Olafs des Heiligen zum Volks-
verband ist folgendes zu beobachten: Agr. deutet (im Gegensatz
zu Th.) einen Konflikt aus Olafs Regierungståtigkeit an; dabei ist von
margir als Gegnern die Rede (24, 1): die ZusammenstoBe beginnen mit
einzelnen. Nach Spåterem sind es die hof pin giar, unter denen Erling,
Thorir und Kalf die Fiihrerrolle haben (26, 1—2), und endlich ist es
Kalf, dem die Initiative fiir Stiklestad zuerkannt wird (31,2). Die
Ruckberufung des Magnus geht von den „besten Månnern“ aus, deren
Wortfiihrer (hofpingiar) in RuBland die bekannten vier sind (34, 1—2).
Das Gesamtvolk beståtigt sodann Magnus mit alpypo pokka (35,1),
und die Thinggemeinde mit ihrem Wortfiihrer und den Freunden des
Konigs ist der Schauplatz der innenpolitischen Auseinandersetzung und
Entspannung. Das ist im ganzen ein lebendiges Bild eines gegliederten
Volkskorpers mit spannungsreicher Wechselwirkung zwischen Gesamt-
heit, hervortretenden einzelnen und dem Fursten, die sich schlieBlich
in der Bildung wiederum eines Volkskonigtums (unter Magnus) lost.
Ein neues Moment ist. daB die Bindung des Konigs an den Willen des