Bibliotheca Arnamagnæana - 01.06.1950, Page 372
370
konungs Olaf um alla Vikina. och hellt hann fivi rici (13, 16—17). Aber
wåhrend Erich in Vik erneut (wie schon gegen Bjorn) Erfolg hat, wåhrt
Drontheims Selbståndigkeit fort: es wahlt den heimkehrenden Hakon zu
Sigrods Nachfolger. Denn das ist Hakon nach allem Vorausgehenden
vorerst. Prøndir toco Hacon til konungs um allt land (S. 15, 17—18),
das kann nur bedeuten: alian Prandheim wie bei Halfdan (und Sigrod).
Zum Reichskonig wird Hakon erst dadurch, daB ihn auch die Ostlande
zum Konig wåhlen und das Westland von Erich zu ihm abfållt; er wird
Reichskonig gewissermafien durch Personalunion.
Man sieht nun, wie Snorri Hakons Volkskonigtum versteht: es ist
die Fortsetzung und Erweiterung des Gaukonigtums der Nebenlinien,
das eine Einheit aus dem Willen der Landschaften und ihrer eingestamm-
ten Fiirstensohne darstellt. In åhnlicher Weise wird spater auch Olaf
der Heilige beginnen: als Erbkonig durch den Willen der Fursten und
Bauern im Osten, als Wahlkonig im Drontheimischen. Um dieser Pa-
rallelitåt willen mag Snorri den Beginn Hakons so ausfiihrlich dar-
gestellt haben.
Die Linie eines auf dem Willen des Volkes und dem Erbanspruch
zugleich ruhenden Fiirstentums wåhrt fort. Im Osten setzt Hakon
seine Neffen Tryggvi und Gudrod in ihr Vatererbe ein, und spater heiBt
es von Tryggvi: hann potti Vicveriom bezt til konungs fallinn at rada
landi ollo (S. 21, 12). Im Throndelag sind es die Jarle, die nach Hakons
Fali die Rolle des Thronderkonigs fortsetzen, selber alteingestammt; das
betont Snorri mit den Worten: Hacon konungr gaf Sigurdi Hladaiarli
magi sinom valid um alian Pranheim sva sem Halfdan hafdi haft oc
Hacon fadir hans um daga Haraldz ens harfagra (S. 18, 13 ff.). Und
auch dies erscheint dem Willen des Thronder Thingvolkes entsprechend,
kraft dessen der Sohn Hakon den Gunnhildsohnen in dieser seiner an-
geerbten Stellung zu trotzen vermag med trausti Pr onda (S. 24, 4).
Praktisch ist es bis zum Fail Harald Graumantels so, dafi die Bruder
die Herren nur des Westlandes sind und sich Vik nur durch Beseitigung
der beiden Vettern aneignen konnen. Auf solche Weise nåhert sich Snorri
der Auffassung der HN vom Fortbestand eines eigenen Gaukonigtums
in montanis und von der Beschrånkung der Reichskonige auf die
zona maritima, was bei Snorri also fur Erich und seinen Sohn im ganzen
gilt. Beim Gaukonigtum besteht nur der Unterschied, daB die alten vor-
haraldischen Konigsgeschlechter nach Snorri verschwunden seien. Das
hångt mit der spåteren Tradition zusammen, wonach sich alle Konigs-